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   BVerwG, 26.04.1967 - V C 28.65   

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BVerwG, 26.04.1967 - V C 28.65 (https://dejure.org/1967,505)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1967 - V C 28.65 (https://dejure.org/1967,505)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1967 - V C 28.65 (https://dejure.org/1967,505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Aufhebung einer Einweisung in die Unterhaltshilfe - Begriff der Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit - Zumutbarkeit der Umsiedlung und Umschulung in einen anderen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 340
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.08.1963 - III C 13.62

    Bei der Prüfung des Erwerbsfähigkeit nach LAG § 265 braucht der Berechtigte ein

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1967 - V C 28.65
    Die Entscheidung des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1958 - BVerwG III C 261.56 -, in der es als ausreichend erachtet worden ist, wenn es ein reiner "Glückszufall" wäre, daß eine passende Arbeit gefunden würde, beruhte auf den Umständen des damals zu entscheidenden Einzelfalles und enthält keinen Rechtsausspruch von allgemeiner Bedeutung; in der Regel ist vielmehr darauf abzustellen, ob eine angemessene vergleichbare Tätigkeit, wenn auch nicht sofort, so doch in absehbarer Zeit, nach der Erfahrung des Lebens zu finden sein wird (vgl. Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG III C 13.62 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 265 LAG Nr. 38]).
  • BVerwG, 15.04.1958 - III C 261.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1967 - V C 28.65
    Die Entscheidung des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1958 - BVerwG III C 261.56 -, in der es als ausreichend erachtet worden ist, wenn es ein reiner "Glückszufall" wäre, daß eine passende Arbeit gefunden würde, beruhte auf den Umständen des damals zu entscheidenden Einzelfalles und enthält keinen Rechtsausspruch von allgemeiner Bedeutung; in der Regel ist vielmehr darauf abzustellen, ob eine angemessene vergleichbare Tätigkeit, wenn auch nicht sofort, so doch in absehbarer Zeit, nach der Erfahrung des Lebens zu finden sein wird (vgl. Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG III C 13.62 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 265 LAG Nr. 38]).
  • BVerwG, 16.02.1990 - 9 B 325.89

    Einziehung des Vertriebenenausweises

    Die Beschwerde meint in dieser Hinsicht zunächst, das angegriffene Urteil setze "nach seinem Gesamtzusammenhang als Voraussetzung des Anspruchs auf den Vertriebenenausweis Widerlegung aller Indizien voraus, die gegen das Volkstum des Antragstellers sprechen" und weiche damit im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab (BVerwGE 12, 110; 26, 344 [BVerwG 26.04.1967 - V C 28/65]; 30, 305 [BVerwG 24.10.1968 - III C 68/67]; 37, 38) [BVerwG 10.12.1970 - II C 53/68].
  • BVerwG, 18.12.1968 - V C 135.66

    Zurücknahme einer früheren Einweisung in die Entschädigungsrente - Abgrenzung

    Dies hätte im übrigen zur Voraussetzung gehabt, daß die Ausgleichsbehörden behauptet hätten, die früheren Bescheide seien rechtswidrig gewesen oder sie hätten sich nach geläuterter Rechtsauffassung nachträglich als rechtswidrig erwiesen (vgl. BVerwGE 26, 340).

    Eine Umdeutung der vorliegenden Bescheide in eine Rücknahme im Sinne von § 335 a Abs. 2 LAG kommt nicht in Betracht (vgl. Urteile vom 11. November 1960 [BVerwGE 12, 9], vom 11. November 1960 - BVerwG IV C 8.60 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 343 LAG Nr. 3], vom 22. Juni 1967 - BVerwG V C 113.66 - [ZLA 1967, 334] und vom 26. April 1967 [BVerwGE 26, 340]).

  • BVerwG, 18.12.1968 - V C 24.67

    Verschaffung der Grundlagen für die Entscheidung über die Erwerbsunfähigkeit im

    Arbeitsmarktpolitische Erwägungen müssen außer Betracht bleiben, es muß eine vergleichbare und zumutbare Arbeit überhaupt möglich sein (vgl. BVerwG, urteile vom 8. Juli 1960 - BVerwG IV C 200.58 - [RLA 1960, 314] und vom 26. April 1967 [BVerwGE 26, 340]).
  • BVerwG, 30.11.1972 - V C 27.71

    Anspruch auf Gewährung von Kriegsschadenrente - Voraussetzungen für die Gewährung

    Ergibt sich danach, daß eine vergleichbare und zumutbare Arbeit für die Klägerin überhaupt möglich war, müssen allerdings arbeitsmarktpolitische Erwägungen außer Betracht bleibe (vgl. Urteile vom 8. Juli 1960 - BVerwG IV C 200.58 - [RLA 1960, 314] und vom 26. April 1967 [BVerwGE 26, 340]).
  • BVerwG, 18.10.1967 - V C 88.65

    Rücknahme der Einweisung in Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG)

    Den Unterschied zwischen diesen einzelnen Maßnahmen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinen Entscheidungen vom 11. November 1960 - BVerwG IV C 8.60 - (ZLA 1961, 165) und vom 26. April 1967 - BVerwG V C 28.65 - (ZLA 1967, 279) dargelegt.
  • BVerwG, 22.06.1967 - V C 113.66

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine derartige Umdeutung mit Rücksicht auf die Wesensverschiedenheit der beiden unterschiedlichen rechtlichen Gestaltungsformen ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 11. November 1960 - BVerwGE 12, 9 [10]), Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat (vgl.Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG V C 28.65 -) angeschlossen.
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